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Einfuhrsteuer nach Deutschland: Gebrauchtauto aus Italien ordnungsgemäß importieren - so geht´s

Einfuhrsteuer in Deutschland fällt nur bei Neufahrzeugen an

Fahrzeuge können heute wie andere Gegenstände auch zollfrei im EU-Ausland gekauft und importiert werden. Es fällt keine Einfuhrsteuer mehr an, da die Umsatzsteuer bereits beim Kauf bezahlt wird.

  • Die Abwicklung der Umsatzsteuer läuft ab, wie bei einem Kauf in Deutschland. Das bedeutet, ist der Verkäufer ein Privatmann fällt keine Umsatzsteuer an, ist der Verkäufer ein Händler, so hat er die Umsatzsteuer zu berechnen, auszuweisen, und an das Finanzamt zu bezahlen. In beiden Fällen hat der Käufer nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.

  • Lediglich bei Neufahrzeugen wird im §1b UmSt. festgelegt, dass eine Einfuhrsteuer bzw. Umsatzsteuer anfällt. Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn es weniger als 6000 km gefahren wurde oder nicht älter als sechs Monate ist. Diese gesetzliche Festlegung finden Sie im besagten Paragrafen unter Abs. 3. Beim Import sollten Sie also auf dieses Detail achten.

Unterlagen müssen beim Gebrauchtauto aus Italien korrekt sein

  • Ein Kaufvertrag für Ihr Gebrauchtauto sollte eigentlich immer ein Muss sein. Das gilt um so mehr, als Sie das Fahrzeug in Italien oder in einem anderem EU-Land kaufen. Mit diesem Dokument weisen Sie nach, dass Sie der ordnungsgemäße Eigentümer sind. Beachten Sie auch, dass für eventuelle Streitigkeiten immer der gesetzliche Stand des Kauflandes gilt.

  • Außer dem Vertrag müssen natürlich die original Fahrzeugpapiere mit ausgehändigt werden. In Italien gibt es dazu das "Certificato di Proprietà", dabei handelt es sich um einen Auszug aus einem örtlichen "Automobilregister", das ebenfalls im Original vorliegen muss. Am besten weisen Sie den Verkäufer vorab darauf hin, da dieses Papier in der Regel extra angefordert werden muss. Für die Zulassung in Deutschland benötigen Sie außerdem die Kennzeichen oder die Abmeldebescheinigung im Original.

  • Handelt es sich um einen Oldtimer, liegt unter Umständen noch keine EG-Typengenehmigung vor. In diesem Fall müssen Sie vor der Zulassung zu einer Hauptuntersuchung beim TÜV. Liegt die Genehmigung - sie heißt amtlich "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" oder auch "Certificate of Conformity" - kurz CoC-Papier – vor, so muss keine HU vorgenommen werden. Voraussetzung ist natürlich, dass die letzte HU noch nicht länger als zwei bzw. drei Jahre zurücklag.

  • Die Zulassungsstelle benötigt außerdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrbundesamt. Fragen Sie vorher an, ob Sie diese Bescheinigung selbst bringen müssen, oder ob die Behörde das Papier beantragt. Falls Sie das vornehmen müssen, können Sie den Antrag an das Kraftfahrbundesamt in Flensburg stellen. Mit dieser Bescheinigung wird nachgewiesen, dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist oder andere Gründe gegen eine Anmeldung vorliegen.

Nun sollten Sie eigentlich alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben, um die Zulassung vornehmen zu können. Bei der Anmeldung von Gebrauchtautos benötigen Sie neben den üblichen Papieren wie Personalausweis, Versicherungsbestätigung und Fahrzeugpapiere, den Kaufvertrag bzw. die Rechnung, das CoC-Papier, die Kennzeichen oder die Abmeldebescheinigung sowie die Bescheinigung des Kraftfahrbundesamts. Der Nachweis für die neue Hauptuntersuchung ist, wie oben beschrieben, nur bei Bedarf notwendig. Beachten Sie bitte, dass alle Fahrzeugpapiere und Bescheinigung immer im Original vorliegen müssen.