Wenn Sie von einem Privatmann ein Auto kaufen und im Autokaufvertrag steht "gekauft wie gesehen", müssen Sie sehr vorsichtig sein, denn hier wird ganz legal die Gewährleistung ausgeschlossen.
Jetzt lesenWenn Sie von privat ein kaputtes Auto gekauft haben, dann können Sie unter Umständen ein Rückgaberecht haben bzw. vom Vertrag zurücktreten.
Jetzt lesenOb bei einem privaten Autokauf ein Rücktritt vom Vertrag in jedem Falle möglich ist, hängt von der vertraglichen Ausgestaltung ab. Als Käufer sollten Sie insbesondere darauf achten, dass die Gewährleistungsrechte nicht ausgeschlossen sind.
Jetzt lesenWenn Sie einen Gebrauchtwagen privat verkaufen, können Sie Ihre Gewährleistung für Mängel am Fahrzeug weitgehend ausschließen. Allerdings müssen Sie den Kaufvertrag richtig gestalten.
Jetzt lesenTäglich wechseln zahllose Gebrauchtwagen den Besitzer. Erfolgt der Verkauf privat durch eine Privatperson wird üblicherweise die Gebrauchtwagengarantie ausgeschlossen. Voraussetzung ist aber, dass Sie als Verkäufer keinen Fehler machen und keine Dinge behaupten, mit denen der Käufer später den Rücktritt vom Kaufvertrag begründen kann.
Jetzt lesenDer Ablauf beim Autokauf von Privat unterscheidet sich nur geringfügig vom Kauf bei einem Händler. Allerdings ist für Privatverkäufe keine Sachmängelhaftung vorgeschrieben.
Jetzt lesenDie Gewährleistung für einen Pkw darf beim Privatverkauf ausgeschlossen werden. Allerdings müssen Sie einige Stolperfallen beachten, damit der Verkauf nicht zum Albtraum wird. Ein neues Urteil verdeutlicht diese Aspekte.
Jetzt lesenJeder, der ein neues oder zumindest ein anderes Auto benötigt, steht vor der Frage: Soll er das Auto privat oder vom Händler kaufen? Welche dieser beiden Optionen ist besser? Sicherlich besitzen beide sowohl ihre Nach- als auch ihre Vorteile.
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