Wie Sie problemlos ein EU-Fahrzeug kaufen
- Zunächst muss unterschieden werden zwischen EU-Import und RE-Import. Ein im Ausland hergestelltes Fahrzeug, was nicht für den deutschen Markt bestimmt ist, gilt als EU-Import. Ein RE-Import ist ein deutsches Fahrzeug, das man im Ausland kaufen kann, weil es dorthin exportiert wurde.
- Sie haben die Wahl zwischen dem Import auf eigene Verantwortung, oder Sie gehen zu einem Händler, der EU-Fahrzeuge anbietet. Der Preisvorteil halbiert sich in etwa, wenn Sie einen Händler zwischenschalten, der Aufwand ebenso.
- Wenn Sie den Vorgang selbst abwickeln, müssen Sie sich bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen holen. Diese Kennzeichen sind nur 5 Tage gültig. Die Behörde verlangt dafür eine Versicherungsbestätigungsnummer und den Ausweis.
- Besagte Nummer bekommen Sie von der vorgesehenen KFZ-Versicherung. Das Kennzeichen wird EU-weit akzeptiert, sodass Sie nach dem Kaufen damit unbehelligt einreisen können.
- Jetzt brauchen Sie noch die Zulassungsbescheinigung Teil II, (früher Fahrzeugbrief) die Sie bei folgender Adresse beantragen: Transcommerce GmbH St.Avolder-Str. 1 66740 Saarlouis Tel. 06831 460076, Fax 06831 2879, E-Mail: ms@transcommerce.de, Kosten: 75 €.
- Suchen Sie sich einen ausländischen Händler, der schon im Geschäft mit Deutschen bewandert ist. Die notwendigen Papiere für ein EU-Fahrzeug sind: original Kaufvertrag, Serviceheft mit Fahrgestellnummer, Datum, Firmenstempel und Unterschrift sowie CoC - Bescheinigung.
- Das CoC-Zertifikat bescheinigt die Übereinstimmung der Fahrzeugeigenschaften mit den EU-Vorschriften. Die Garantiebedingungen gelten EU-weit, wenn die vorgeschriebenen Serviceleistungen eingetragen sind.
- Innerhalb von 10 Tagen nach dem Import müssen Sie die fällige Mehrwertsteuer in Deutschland bezahlen. Dafür gibt Ihnen das Finanzamt ein Formblatt.
- Jetzt können Sie mit allen genannten Papieren zur Zulassungsstelle gehen, das rote Kennzeichen abgeben und Ihr neues Auto problemlos zulassen.