Beim Kauf eines Neuwagens in der Schweiz müssen Sie vor allem damit rechnen, dass Sie entsprechend dem Kaufpreis höhere oder niedrigere Zollgebühren bezahlen müssen. Sie sollten also genau nachrechnen, bevor Sie einen Autokauf in der Schweiz tätigen.
Autokauf im Nicht-EU-Ausland
- Bei einem Autokauf in einem Nicht-EU-Land müssen Sie neben der Einfuhrumsatzsteuer auch noch Zoll entrichten. Bei Autos ist für die Höhe des zu entrichtenden Zolls aus einem Drittland auch der Fahrzeugtyp entscheidend, bei einem einfachen Pkw beträgt er 10% vom Kaufpreis.
- Wenn Sie in einem Vertragsformular nun einen extra niedrigen Kaufpreis ausweisen würden, der dem Zoll nicht realistisch erscheint, müssten Sie allerdings damit rechnen, dass der Kaufpreis vom Zoll geschätzt und entsprechend höher angesetzt wird.
- Wenn Sie einen Neuwagen beim Händler in der Schweiz kaufen, müssen Sie als Unternehmer unter Vorlage einer Ausfuhrbescheinigung zwar nicht die dortige Umsatzsteuer bezahlen, jedoch die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer, die bei der Einfuhr nach Deutschland fällig wird und entsprechend dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz 19% beträgt.
- Auch bei einem Autokauf von privat in der Schweiz, bei dem der private Verkäufer keine Umsatzsteuer berechnet, wird bei der Einfuhr nach Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Die Überführung aus der Schweiz
- Für die Überführung von der Schweiz nach Deutschland brauchen Sie normalerweise ein Ausfuhr- oder Kurzkennzeichen. Anders ist es hingegen, wenn Sie das Auto auf einem Anhänger transportieren.
- Nach dem Import aus der Schweiz muss das Auto vom TÜV abgenommen werden, bevor es in Deutschland zugelassen werden kann.
- Zudem sollten Sie beachten, dass Sie bei der Zulassung auch die Zollbescheinigung vorlegen müssen.
Ob sich ein Autokauf in der Schweiz wirklich lohnt, hängt vor allem vom zu entrichtenden Zoll ab. Eher lohnt sich oft ein Autokauf in einem EU-Land, da beim Import von dort kein Zoll anfällt.
Alle Angaben: Stand Juli 2011