Wissenswertes über den Rücktritt vom Autokaufvertrag
Sie sollten wissen, dass Sie sich schadenersatzpflichtig machen, wenn Sie dem Autohändler nach dem Kauf den Rücktritt vom Autokaufvertrag erklären und das Auto zurückgeben. Nach der aktuellen Rechtsprechung kann der Händler so bis zu 10 % des Kaufbetrages einbehalten, wenn der Verkäufer den Rücktritt vom Autokaufvertrag veranlasst. Der Käufer kann aber dem Verkäufer nachweisen, dass er an dem Auto einen geringeren Schaden hinterlassen hat, so verringert sich dann die Summe.
- Sie müssen den Rücktritt mithilfe einer schriftlichen Erklärung dem Verkäufer mitteilen. Bitten Sie den Verkäufer, den Rücktritt zu bestätigen. Dies ist zwar keine Wirksamkeitsvoraussetzung, aber es verschafft Ihnen Gewissheit.
- Haben Sie das Auto bis dahin schon gefahren, so haben Sie eine Wertminderung verursacht, die für den Verkäufer einen Schaden darstellt. Sie bekommen zwar den Betrag erstattet, da das Rechtsgeschäft rückabgewickelt wird, sind aber schadenersatzpflichtig.
- Prüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers auf eine Rücktrittsregelung. Oftmals ist hier die Höhe des Schadensersatzes bereits vorgegeben. Können Sie dem Verkäufer beweisen, dass die Abnutzung geringer ist, dann müssten Sie nur einen geringeren Betrag erstatten.
- Sie sollten wissen, dass eine Schadenersatzregelung im Falle des Rücktritts in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam ist, sie verstößt nicht gegen § 309 Nr. 5 b Bürgerliches Gesetzbuch. Ihnen muss aber ausdrücklich gestatten werden, nachzuweisen, dass der Schaden deutlich niedriger ist, als es in der Regelung pauschal festgelegt wurde. Sie können auch nachweisen, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist und so können Sie dann die Schadensersatzpflicht vermeiden. Dies ist aus der Sicht eines verständigen, juristisch nicht vorgebildeten Käufers möglich und diese Eventualität, dass gar kein Schaden entstanden ist, ist nicht von vornherein auszuschließen.