Beim Autokauf von Privatpersonen lassen sich in der Regel günstigere Kaufpreise erzielen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die meisten Privatpersonen nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Des Weiteren gilt für Privatverkäufe keine gesetzliche Sachmängelhaftung.
So läuft ein Autokauf von einer Privatperson ab
- Falls Sie in einem privaten Anzeigenmarkt Ihren Traumwagen gefunden haben, sollten Sie im ersten Schritt Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen. Beim ersten Gespräch sollten Sie aber nicht sofort über den Kaufpreis verhandeln.
- Sinnvoller ist es, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Dazu sollten Sie auf jeden Fall eine zweite Person Ihres Vertrauens hinzuziehen. So haben Sie bei eventuell auftretenden Unstimmigkeiten immer einen Zeugen.
- Während der Besichtigung können Sie auch über den Kaufpreis verhandeln. Dabei sollten Sie das Fahrzeug weder loben noch schlecht machen. Es ist empfehlenswert, immer sachlich zu bleiben. Nur dadurch erwecken Sie einen kompetenten Eindruck.
- Sobald Sie sich mit dem Verkäufer auf einen Preis geeinigt haben, können Sie den Autokauf fix machen. Sie können auch gerne einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen. Dadurch haben sowohl der Verkäufer als auch Sie eine gewisse Rechtssicherheit.
- Falls das Fahrzeug noch angemeldet ist, sieht der Ablauf so aus, dass Sie schnellstmöglich zur Zulassungsstelle fahren und das Auto ummelden. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug ist der Ablauf etwas anders.
- Sie müssen das Auto zuerst bezahlen, bevor der Verkäufer Ihnen die Fahrzeugpapiere aushändigt. Mit den Papieren können Sie dann zur Zulassungsstelle fahren und das Auto anmelden.
- Möchten Sie das Auto sofort mitnehmen, müssen Sie es abschleppen, da Sie ohne Zulassung nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.