Selbst das beste Auto muss irgendwann aus dem Verkehr gezogen und abgemeldet werden. Falls Sie noch nie ein Fahrzeug abgemeldet haben, fragen Sie sich sicherlich: "Wie melde ich meinen Gebrauchtwagen ab?" Das ist im Grunde genommen gar nicht so schwer.
So melden Sie Ihren Gebrauchtwagen ab
- Die erste Frage ist natürlich: "Wo melde ich meinen Gebrauchtwagen ab?" Die Antwort darauf lautet: Bei der Zulassungsstelle. Sie müssen nicht unbedingt zu der Zulassungsstelle gehen, bei der das Fahrzeug zuvor zugelassen wurde. Allerdings wird es dort erheblich günstiger.
- Zum Abmelden eines Gebrauchtwagens benötigen Sie den Fahrzeugschein, der auch Zulassungsschein Teil I genannt wird.
- Den Fahrzeugbrief, oder auch Zulassungsschein Teil II müssen Sie ebenfalls mitnehmen.
- Außerdem werden die Kennzeichenschilder benötigt.
- Falls Sie das Fahrzeug dauerhaft aus dem Verkehr ziehen möchten, müssen Sie bei der Abmeldung auch noch einen Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle vorlegen.
- Dann begeben Sie sich zur Zulassungsstelle und sagen dort, dass Sie das Fahrzeug abmelden möchten.
- Sie müssen direkt bei der Zulassungsstelle den Zulassungsstempel und die TÜV-Plakette vom Kennzeichenschild entfernen. Dazu gibt es in den Zulassungsstellen extra Werkbänke mit einem Schaber.
- Nachdem Sie die Stempel entfernt haben, müssen Sie wieder mit den Kennzeichenschildern ins Büro der Zulassungsstelle. Dort bekommen Sie dann eine schriftliche Abmeldung ausgehändigt.
- Die Gebühren, die für eine Abmeldung eines Gebrauchtwagens anfallen, sind sehr unterschiedlich. Sie liegen etwa zwischen 5 und 25 Euro.
- Die Kennzeichenschilder können Sie natürlich wieder mit nach Hause nehmen.