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Autoverkauf mit Kennzeichen - woran Sie denken sollten

  • Wenn Sie nach dem Autoverkauf den Käufer mit Fahrzeug und mit Kennzeichen losfahren lassen, ist das Fahrzeug nach wie vor auf Ihren Namen zugelassen. Sie sind immer noch der Halter. Verursacht der Käufer an der nächsten Ecke einen Verkehrsunfall oder verletzt einen Fußgänger, weil er mit der Handhabung des Fahrzeuges noch nicht vertraut ist, haften Sie als Halter nach wie vor für den Schaden.
  • Versicherungstechnisch ist es so, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung mit der Übergabe des Fahrzeuges und der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises aufgrund des damit erfolgenden Eigentumsübergangs automatisch auf den Käufer übergeht.
  • Aber allein die Tatsache, dass Sie noch als Halter eingetragen sind, kann zur Folge haben, dass Sie in einen Verkehrsunfallprozess hineingezogen werden und mindestens formal als Halter beklagt werden.

Gestalten Sie den Autoverkauf risikolos

  • In den beim Autoverkauf meist verwendeten Musterverträgen verpflichtet sich der Käufer das Fahrzeug unverzüglich auf seinen Namen umzumelden. Selbst wenn er dies tut und sofort zur Zulassungsstelle fährt, bleibt immer noch die zeitliche Differenz zwischen der Übergabe und der Ummeldung, in der Sie als Halter eingetragen sind.
  • Einfacher und sicherer ist es, wenn Sie dem Käufer den Kfz-Brief und die Zulassung übergeben, die Kennzeichen am Fahrzeug abschrauben, die Zulassungsmarken entfernen und ihn mit Papieren und Kennzeichen zur Zulassungsstelle schicken und die Ummeldung der Haltereigenschaft auf seinen Namen vornehmen lassen. Ein verständiger Käufer wird sich darauf einlassen.

Der Käufer sollte sich ein eigenes Kennzeichen beschaffen

  • Nach der Ummeldung kann er mit den neuen Kennzeichen das Fahrzeug endgültig übernehmen.
  • Alternativ kann sich der Käufer auch ein 5-Tages-Kennzeichen beschaffen. Dieses ist genau bis fünf Tage nach seiner Zulassung gültig und kann zur Überführung des gekauften Fahrzeuges verwendet werden. Vor allem kann der Käufer damit auch eine Probefahrt unternehmen. Die für dieses Kurzkennzeichen vom Käufer zu entrichtende Versicherungsprämie wird auf die Prämie einer nachfolgenden Vollversicherung angerechnet.
  • Sollten Sie den Käufer trotz alledem mit Kennzeichen fahren lassen, lassen Sie sich wenigstens einen gültigen Führerschein vorweisen.
  • Vermerken Sie im Kaufvertrag stets den genauen Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe mit Datum und Uhrzeit.
  • Auf jeden Fall sollten und müssen Sie die Zulassungsstelle und Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung über den Fahrzeugverkauf informieren. Im Internet finden Sie dafür Mustertexte, die Sie auch als Postkarte ausdrucken können.