Wie darf man einen Geschäftswagen veräußern?
Wenn ein Selbstständiger oder ein Unternehmen einen Geschäftswagen verkauft, dann ist diese Angelegenheit wesentlich komplizierter, als wenn dies eine Privatperson durchführt. Warum? Nun, es müssen hierbei die nachstehenden Begebenheiten beachtet werden:
- Ein Pkw wird ja stets abgeschrieben. Sobald dieser Pkw veräussert werden soll, stellt sich die Frage, zu welchem Wert dieser verkauft wird und in welchem Verhältnis dieser Betrag zu dem bereits abgeschriebenen Wert steht. Es kann hier durchaus möglich sein, dass das Unternehmen einen Verlust erleidet oder einen Gewinn einfährt. Dementsprechend muss der Verkauf des Geschäftswagens in der Steuererklärung angegeben werden.
- Die zweite Frage ist die nach der Mehrwertsteuer. Viele stellen sich hier die Frage: Darf man einen Geschäftswagen mit MwSt. verkaufen? Die Antwort ist vorrangig davon abhängig, an wen der Geschäftswagen verkauft wird.
Das Firmenauto mit MwSt. verkaufen
- Sobald Sie als Selbstständiger oder Unternehmer einen Betriebswagen verkaufen, dann müssen Sie diesen mit MwSt. verkaufen. Sie können dies nicht umgehen, indem Sie auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer vermerken. Das Finanzamt wird trotzdem die Mehrwertsteuer einfordern. Und dies unabhängig davon, ob Sie beim Einkauf des Geschäftswagens Umsatzsteuer (in dem Fall Vorsteuer genannt) bezahlt haben oder nicht.
- Die einzige Möglichkeit, den Geschäftswagen ohne MwSt. zu verkaufen, liegt darin, dass Sie ihn in Ihr Privatvermögen überführen. In diesem Fall fällt keine Mehrwertsteuer an.
Die Antwort auf die Frage, ob man einen Geschäftswagen mit Mehrwertsteuer verkaufen darf, lautet überwiegend "Ja". Nur wenn Sie Ihren Geschäftswagen in Ihr Privatvermögen überführen (für das Unternehmen stellt dieser Vorgang trotzdem einen Verkauf dar) wird dieser Vorgang ohne Mehrwertsteuer durchgeführt.