Die Kosten bei der Steuererklärung angeben
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbebetreibende haben meist kein Problem damit, die Kosten einer Autoreparatur bei der Steuererklärung anzugeben, zumindest wenn die nachstehenden Fakten zutreffen:
- Handelt es sich um ein reines Geschäftsauto, dann können alle Reparaturkosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
- Selbstständige und Freiberufler, die Ihr Auto geschäftlich benötigen, können ebenfalls die Kosten einer Autoreparatur bei der Steuererklärung angeben. Im Notfall muss hier der private Anteil des Autos berechnet werden, sodass die Kosten nur anteilig abgesetzt werden können.
- Aber auch Arbeitnehmer können zum Teil eine Autoreparatur bei der Steuererklärung geltend machen.
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Die Art der Autoreparatur ist entscheidend
- Als Arbeitnehmer können Sie die Pauschale in Anspruch nehmen, wenn Sie mit Ihrem eigenen Kfz den Weg zur Arbeit zurücklegen. In diesem Fall können normale Autoreparaturen nicht von der Steuer abgesetzt werden.
- Sollten Sie jedoch einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit gehabt haben, dann können Sie die Kosten der anschließenden Autoreparatur von der Steuer absetzen.
Die Autoreparatur in der Steuererklärung angeben
- Selbstständige und Unternehmen setzen die Autoreparaturen als Betriebskosten ab. Hier gibt es nichts Besonderes in der Steuererklärung zu beachten, da sich die Betriebskosten Gewinn mindernd auswirken.
- Wenn Sie als Arbeitnehmer die Autoreparaturen bei der Steuererklärung angeben möchten, dann können Sie diese unter den Werbungskosten eintragen. Dies gilt natürlich nur dann, wenn die Reparatur nicht von der Versicherung erstattet wurde.
- Zum Absetzen der Reparaturkosten müssen Sie eine Kopie der Werkstattrechnung beilegen. Sollte jedoch ein Teil von der Versicherung oder vom Unfallgegner erstattet worden sein, dann müssen Sie diesen Betrag natürlich bei der Steuererklärung in Abzug bringen. Das bedeutet, Sie dürfen nur die Kosten absetzen, die Sie tatsächlich bezahlt haben.