Die Versteuerung im Zusammenhang mit einem Autokauf
Unternehmen und Selbstständige möchten selbstverständlich auch den Kauf eines Gebrauchtwagens bei der Steuer absetzen. Aus diesem Grund sollten diese auf die nachstehenden Fakten beim Autokauf achten, damit die Versteuerung ordentlich durchgeführt werden kann:
- Wird der Gebrauchtwagen von einer Privatperson gekauft, dann kann hier keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Das bedeutet für einen Selbstständigen oder ein Unternehmen, dass keine Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann.
- Aus diesem Grund sollte ein Selbstständiger einen Gebrauchtwagen immer beim Händler kaufen. Denn dieser kann die Umsatzsteuer ausweisen - allerdings nur dann, wenn der Käufer auch als Selbstständiger oder als Unternehmen auftritt. An Privatpersonen wird ebenfalls in der Regel keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt.
Einen Gebrauchtwagen perfekt kaufen
Befinden Sie sich in der glücklichen Lage, dass Sie bei einem Gebrauchtwagenkauf die Umsatzsteuer (also die Vorsteuer) absetzen können, dann sollten Sie beim Kauf auf Folgendes achten:
- Lassen Sie sich eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer geben.
- Möchten Sie den Gebrauchtwagen als hundertprozentigen Geschäftswagen nutzen, dann muss die Rechnung selbstverständlich auf den Namen des Unternehmens ausgestellt werden. Sind Sie selbstständig, dann sollte Ihr Gewerbe vermerkt werden.
- Wenn Sie einen Geschäftswagen privat nutzen oder als Dienstwagen an einen Mitarbeiter ausgeben, dann unterliegt diese private Nutzung der Versteuerung. Dies bedeutet, dass hier die 1-Prozent-Regelung in Kraft tritt, nach der 1% des Bruttolistenpreises als Privatentnahme versteuert werden muss.