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Schaden nach Autokauf - was tun?

So melden Sie Ihren Schaden nach dem Autokauf

Stellen Sie nach dem Autokauf einen Schaden am Auto fest, so können Sie ihn unverzüglich dem Autohändler mitteilen und die Reparatur verlangen.

  • In dem ersten halben Jahr nach dem Kauftermin trägt der Verkäufer die Beweislast. Das bedeutet, dass es eine gesetzliche Vermutung gibt, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
  • Ist der Kauf länger als ein halbes Jahr her, haben Sie als Käufer die Beweislast. Sie können Nachbesserung verlangen.
  • Führen Sie ein Protokoll über den Schaden. Notieren Sie in Ihrem Protokoll exakt, an welchem Termin welche Schäden aufgetreten sind, und fügen Sie die Reparaturquittung hinzu. So behalten Sie immer im Überblick, welche Teile wann repariert worden sind. Dies erleichtert Ihnen in einem Rechtsstreit die Beweisführung, da Sie die Schadenentwicklung nachverfolgen können.
  • Klären Sie mit dem Autohändler ab, ob Sie während der Reparaturzeit ein Ersatzauto zur Verfügung gestellt bekommen.
  • Sollte Ihr Auto erneut einen Schaden nach dem Autokauf aufweisen, können Sie zum zweiten Mal Nachbesserung verlangen. Bei dem dritten Schaden nach dem Autokauf, treten Sie von dem Vertrag zurück, indem Sie Ihren Rücktritt erklären und dem Autohändler das Auto aushändigen. Anschließend bekommen Sie den Kaufpreis erstattet.

Sie müssen dem Verkäufer nach der zweiten Nachbesserung keine weitere Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Manche Autos sind sogenannte Montagsfahrzeuge und sehr reparaturanfällig. Es ist nach der zweiten Reparatur ratsam, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kauf rückabwickeln.