Die Kündigung muss schriftlich erfolgen
- Wenn der Autoverkauf an ein Autohaus erfolgt, erhalten Sie automatisch einen Kaufvertrag. Schicken Sie eine Kopie davon mit der Kündigung an Ihre Autoversicherung. Das ist ausreichend, damit der Versicherungsvertrag aufgehoben wird.
- Erwerben Sie ein neues Fahrzeug und möchten den bisherigen Pkw privat verkaufen, kann es passieren, dass der Neuwagen schon vor der Tür steht, aber das Altfahrzeug noch nicht verkauft ist. Verhandeln Sie mit Ihrer Autoversicherung, dass für einen sehr begrenzten Zeitraum beide Fahrzeuge in einer Police abgedeckt sind.
- Diese Variante ist durchaus möglich und erspart Ihnen hohe Kosten für eine Kurzzeit-Tarifierung für eines der beiden Fahrzeuge. Natürlich müssen Sie nach dem Autoverkauf auch sofort die Kündigung des Vertrages für das Altfahrzeug an die Versicherung schicken.
Im Vertrag beim Autoverkauf Autoversicherung aufheben
- Planen Sie, den Autoverkauf an eine Privatperson vorzunehmen, sind wichtige Dinge zu beachten. Verwenden Sie auf jeden Fall einen Kaufvertrag, den Sie beim ADAC oder im Zeitschriftenhandel erhalten.
- Dieser Vertrag hat vier Seiten, eine je für Käufer und Verkäufer, eine für die Zulassungsstelle und Ihre Autoversicherung. Die Kopie für die Autoversicherung dient der Kündigung.
- Notieren Sie im Kaufvertrag unbedingt die Uhrzeit der Übergabe des Pkw beim Autoverkauf. Lassen Sie sich vom Käufer die elektronische Versicherungsbestätigung zeigen, damit sichergestellt ist, dass er eine eigene Haftpflichtversicherung hat.
- Notieren Sie im Vertrag, dass die Kündigung Ihrer Autoversicherung am Tag des Verkaufs erfolgt, und der Käufer sich dazu verpflichtet, den Pkw innerhalb der nächsten zwei Werktage umzumelden.
- Auf diese Art vermeiden Sie, für eventuelle Schäden des Käufers in Regress genommen zu werden.