Bei einem Haftpflichtschaden kann es sich unter Umständen lohnen, den Schaden am Fahrzeug nicht in einer Werkstatt reparieren zu lassen, sondern sich die Reparaturkosten von der Versicherung auszahlen zu lassen.
Die Reparaturkosten für den Haftpflichtschaden erhalten
- Generell sind Sie nicht verpflichtet, Ihren PKW nach einem Haftpflichtschaden in einer Werkstatt reparieren zu lassen.
- Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners wird möglicherweise einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens bzw. der Reparaturkosten an Ihrem PKW beauftragen.
- Wenn Sie Ihren PKW dann nicht in einer Werkstatt reparieren lassen wollen, sondern sich das Geld lieber auszahlen lassen, weil Sie den Wagen entweder selbst reparieren oder Sie eine kleine Beule nicht weiter stört, wird Ihnen die Versicherung die Reparaturkosten allerdings abzüglich der Mehrwertsteuer auszahlen. Diese würde ja als "Schaden" nur anfallen, wenn Sie das Auto auch tatsächlich reparieren lassen.
- Auch ein eventueller Nutzungsausfall wird Ihnen von der Versicherung nicht erstattet werden, wenn Sie das Fahrzeug nach einem Haftpflichtschaden nicht reparieren lassen.
Schäden am PKW können wachsen
- Wenn Sie Ihren PKW nach einem Unfall nicht reparieren lassen wollen, sollten Sie allerdings bedenken, dass auch ein zunächst nur kleiner Schaden mit der Zeit immer größer werden kann.
- Wenn zum Beispiel nur eine kleine Ecke vom Lack abgeplatzt ist und sich an dieser Stelle dann Rost bildet, der sich durch die Karosserie frisst, kann der Schaden am Ende sehr groß sein.
- Wenn Sie sich die Reparaturkosten von der Versicherung erst einmal haben auszahlen lassen und es sich dann doch noch anders überlegen, wird es von der Kulanz der Versicherung abhängen, ob sie Ihnen bei Vorlage der Werkstattrechnung dann auch noch die Mehrwertsteuer und einen eventuellen Nutzungsausfall erstattet.
Ob Sie Ihren PKW nach einem Haftpflichtschaden nicht reparieren lassen und lieber von der Versicherung das Geld nehmen, sollten Sie sich daher gut überlegen. Das kann vor allem bei einem älteren Gebrauchtwagen infrage kommen, wenn Sie diesen auch nicht mehr weiterverkaufen wollen.