Die Bedingungen der Versicherung durchlesen
Besonders Geschäftsleute und Urlauber unterzeichnen ziemlich schnell den Vertrag für einen Mietwagen, ohne die Bedingungen der Versicherung im Detail durchzulesen. Dies sollte aber in jedem Fall gemacht werden, da sich hier einige Nachteile verbergen können:
- Viele Verleiher von Mietwagen werben damit, dass der Mietwagen eine Vollkaskoversicherung enthält. Wer jedoch den Vertrag genau durchliest, wird feststellen, dass diese Versicherung entweder mit einer hohen Selbstbeteiligung verbunden ist oder aber diverse Situationen ausgeschlossen sind: Glasschäden oder Beschädigungen an Reifen sind meist nicht versichert.
- Nicht jede Vollkaskoversicherung deckt den Diebstahl des Mietwagens ab.
- In den Urlaubsländern beträgt die Deckungssumme oftmals nur einen geringen Teil der Summe, die in Deutschland üblich ist. Wer sich ausreichend absichern möchte, sollte eine zusätzliche Versicherung abschließen. Diese Zusatzversicherung ist auch unter dem Namen Mallorca-Police bekannt.
Wann der Mietwagen einen umfassenden Schutz hat
Abgesehen von den Versicherungsbedingungen gibt es noch weitere Vorschriften, die darauf Einfluss nehmen, wann eine Versicherung eintritt und wann nicht.
- Der Vertrag vom Mietwagen wird auf eine Person abgeschlossen. Schäden, die von dieser Person verursacht werden, sind mit der Versicherung abgedeckt. Sollte eine weitere Person den Mietwagen fahren, dann muss dies vertraglich geregelt werden. Ansonsten würde die Versicherung keine Haftung übernehmen, wenn diese Person gefahren ist.
- Viele Mietwagenfirmen vermerken die Anzahl der Personen, die als Beifahrer mitfahren. Sollte diese Anzahl überschritten werden, dann könnte die Haftung der Versicherung ebenfalls gesenkt werden. Dies gilt besonders dann, wenn im Versicherungspaket eine Insassenunfallversicherung enthalten ist.
- Natürlich übernimmt die Versicherung keine Haftung, wenn das Auto im betrunkenen Zustand gefahren wurde.